Hauptinhalt:
Beglaubigungen
Vom Bundesministerium für Gesundheit können Zwischenbeglaubigungen von österreichischen Urkunden vorgenommen werden.
Zu beglaubigende Urkunden können persönlich oder schriftlich eingebracht werden. Urkunden sind grundsätzlich im Original (Urschrift) vorzulegen.
Parteienverkehr:
ausschließlich Montag bis Freitag 9:00 bis 11:00 und 11:30 bis 13:00
Am 24. und 31. Dezember und Karfreitag kein Parteienverkehr.
Zimmer 2K11
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesamtsgebäude
Radetzkystraße 2
1031 Wien
Lageplan/Wegbeschreibung BMG
Postadresse:
Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung I/3
Radetzkystraße 2
1031 Wien
Gebühr pro Beglaubigungsvermerk: € 17,50 (es können je nach Umfang/Beilage weitere Gebühren anfallen).
Die zusätzliche Eingabegebühr in Höhe von € 14,30 entfällt, sofern die seitens des BMG beglaubigten Urkunden an das BMEIA weitergeleitet werden sollen.
Zusatzinformationen:
Auskunft
Gerald Szecsenyi
Tel: 01/71100-4279
E-Mail: gerald.szecsenyi@bmg.gv.at
Inge Werlee
Tel: 01/71100-4733
E-Mail: inge.werlee@bmg.gv.at
Nähere Informationen sowie Rechtsgrundlagen:


