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Hauptinhalt:
Einfuhrkontrolle für pflanzliche Lebensmittel
Import controls on food of plant origin
KURZINFORMATION FÜR IMPORTEURE ZUM IMPORT VON PFLANZLICHEN LEBENSMITTELN
Mit Wirkung vom 30. November 2010 wurde das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), StF. BGBl. I Nr. 13/2006, durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2010, geändert.
Ab sofort ist für die Durchführung der Einfuhrkontrollen von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs, die einer verstärkten Kontrolle unterliegen, das Bundesministerium für Gesundheit zuständig.
Hier finden Sie ein entsprechendes Informationsblatt für Einführer zu den einzelnen Verfahren.
- Informationsblatt für Einführer (PDF 338 KB)
Hier finden Sie eine Liste der Stellen, an denen die Einfuhrkontrolle für pflanzliche Lebensmittel in Österreich durchgeführt werden, u.a. "benannte Eingangsorte" im Sinne des Art. 5 der VO (EG) Nr. 669/2009. / Below you will find a list of of points where import checks on food of plant origin may be carried out, among others "designated points of entry" in accordance with art. 5 of Reg. (EC) No. 669/2009.
Hier finden Sie darüberhinaus einen Link zur Website der Europäischen Kommission mit der Liste der in den Mitgliedstaaten zugelassenen "benannten Eingangsorte". / In addition, you will find here a link to the European Comission's website with the list of "designated points of entry" in the Member states.
Link zur Homepage der Kommission pflanzliche LM
Link zur Homepage der Kommission Gebrauchsgegenstände
EU-Rechtstexte
Als Service finden Sie darüber hinaus eine Liste von Links auf Rechtstexte der EU in diesem Bereich. Diese Liste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
VERORDNUNG (EG) Nr. 669/2009 DER KOMMISSION vom 24. Juli 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs und zur Änderung der Entscheidung 2006/504/EG
VERORDNUNG (EU) Nr. 212/2010 DER KOMMISSION vom 12. März 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1235/2012 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2012 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nichttierischen Ursprungs
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 91/2013 DER KOMMISSION vom 31. Januar 2013 zur Festlegung besonderer Bedingungen für die Einfuhr von Erdnüssen aus Ghana und Indien, Okra und Curryblättern aus Indien sowie Wassermelonenkernen aus Nigeria und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 669/2009 und (EG) Nr. 1152/2009 der Kommission
Anmerkung: Diese Verordnung ändert nicht nur den Anhang der VO (EG) Nr. 669/2009, sondern legt für bestimmte Lebensmittel ein eigenes Verfahren fest.
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 270/2013 DER KOMMISSION vom 21. März 2013 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nichttierischen Ursprungs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1135/2009 DER KOMMISSION vom 25. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/798/EG
VERORDNUNG (EG) Nr. 1151/2009 DER KOMMISSION vom 27. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von Sonnenblumenöl, dessen Ursprung oder Herkunft die Ukraine ist, wegen des Risikos einer Kontamination durch Mineralöl sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/433/EG
VERORDNUNG (EG) Nr. 1152/2009 DER KOMMISSION vom 27. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/504/EG
Korrigendum zur VO (EG) Nr. 1152/2009
Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1152/2009 der Kommission vom 27. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/504/EG
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 274/2012 DER KOMMISSION vom 27. März 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1152/2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin- Kontamination
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 91/2013 DER KOMMISSION vom 31. Januar 2013 zur Festlegung besonderer Bedingungen für die Einfuhr von Erdnüssen aus Ghana und Indien, Okra und Curryblättern aus Indien sowie Wassermelonenkernen aus Nigeria und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 669/2009 und (EG) Nr. 1152/2009 der Kommission
Anmerkung: Diese Verordnung ändert nicht nur die VO (EG) Nr. 1152/2009, sondern legt für bestimmte Lebensmittel ein eigenes Verfahren fest.
BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. Juni 2010 zur Aufhebung der Entscheidung 2006/601/EG über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus „LL REIS 601“ in Reiserzeugnissen und zur Gewährleistung der stichprobenartigen Untersuchung von Reiserzeugnissen auf diesen Organismus
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 3. April 2008 über Sofortmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen genetisch veränderten Organismus „Bt 63“ in Reiserzeugnissen, aufgehoben durch BdK 2011/884/EU.
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2007 zur Genehmigung der Prüfungen, die die Vereinigten Staaten von Amerika vor der Ausfuhr von Erdnüssen und daraus hergestellten Erzeugnissen zur Feststellung des Aflatoxingehalts durchführen
VERORDNUNG (EU) Nr. 258/2010 DER KOMMISSION vom 25. März 2010 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Guarkernmehl, dessen Ursprung oder Herkunft Indien ist, wegen des Risikos einer Kontamination mit Pentachlorphenol und Dioxinen sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2008/352/EG
VERORDNUNG (EU) Nr. 284/2011 DER KOMMISSION vom 22. März 2011 mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 844/2011 DER KOMMISSION vom 23. August 2011 zur Genehmigung der Prüfungen hinsichtlich Ochratoxin A, die Kanada vor der Ausfuhr von Weizen und Weizenmehl durchführt
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2011 über Sofortmaßnahmen hinsichtlich nicht zugelassenem genetisch verändertem Reis in Reiserzeugnissen mit Ursprung in China und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/289/EG
VERORDNUNG (EG) Nr. 884/2007 DER KOMMISSION vom 26. Juli 2007 über Dringlichkeitsmaßnahmen zur Aussetzung der Verwendung von E 128 Rot 2G als Lebensmittelfarbstoff
Achtung: Wird mit 1. Juni 2013 durch VO (EU) Nr. 1129/2011 abgelöst!
Gemeinsames Dokument für die Einfuhr (GDE)
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 669/2009 der Kommission vom 24. Juli 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs und zur Änderung der Entscheidung 2006/504/EG (ABl. L 194 v. 25.7.2009) und der Verordnung (EG) Nr. 1152/2009 der Kommission vom 27. November 2009 mit Sondervorschriften für die Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/504/EG (ABl. L 313 v. 28.11.2009) ist anläßlich der Einfuhr bestimmter Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs ein sogenanntes Gemeinsames Dokument für die Einfuhr (GDE, englisch Common Entry Document, CED) vorzulegen.
Die erste Seite dieses Dokuments ist vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter auszufüllen, sofern nicht anders angegeben.
Hier finden Sie das benötigte Formular und Erläuterungen dazu. Bitte beachten Sie, dass die Erläuterungen verordnungsspezifisch sind.
- Gemeinsames Dokument für die Einfuhr, Seite 1 (GDE) (PDF 59 KB)
- Gemeinsames Dokument für die Einfuhr, Seite 2 (GDE) (PDF 50 KB)
-
Erläuterungen GDE gemäß VO (EG) Nr. 1152/2009 (PDF 223 KB)
Erläuterungen zum GDE in Bezug auf die Einfuhr von Lebensmitteln aus bestimmten Drittländern wegen des Risikos einer Aflatoxin-Kontamination dieser Erzeugnisse in Anwendung der VO (EG) Nr. 1152/2009 der Kommission (anwendbar mit 1.1.2010)
-
Erläuterungen GDE gemäß VO (EG) Nr. 669/2009 (PDF 79 KB)
Diese Erläuterungen gelten nur für das GDE gemäß VO (EG) Nr. 669/2009 (anwendbar mit 25.1.2010)


