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Kennzeichnung von Pferden

Stand: Dezember 2011

Die Verordnung (EG) Nr. 504/2008 vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden ist am 27. Juni 2008 in Kraft getreten. Mit 1. Juli 2009 sind die darin festgelegten Bestimmungen anzuwenden.

Zur Erläuterung der neuen Maßnahmen finden Sie hier ein Informationsblatt mit Antworten auf die häufigsten Fragen sowie jeweils einen Link zum Verordnungstext und zur Website der Kommission. Weiters finden Sie einen Link zur Kundmachung GZ 74400/0015-II/B/5/2009 vom 25. Juni 2009 mit Durchführungsmaßnahmen zur Kennzeichnung von Equiden gemäß VO (EG) Nr. 504/2008 und zur Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009.

Darüberhinaus ist gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 eine Liste von Ausstellern von Pferdepässen in Österreiche zu führen. Einen Link zur Liste aller Aussteller finden Sie ebenfalls hier. Diese Liste umfasst auch die Aussteller von Alternativkennzeichen im Sinne des Artikel 13 der genannten Verordnung.

Verordnung (EG) Nr. 504/2008
Text der Verordnung auf EUR-Lex

Website der EU-Kommission zur Pferdekennzeichnung
Link zur Website der EU-Kommission zur Pferdekennzeichnung