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Information über die Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs im Reiseverkehr
Stand: Juli 2011
Maul- und Klauenseuche und andere Tierseuchen sind eine ständige Bedrohung für die Landwirtschaft und die Wirtschaft der Europäischen Union. Von Reisenden unkontrolliert mitgeführtes Fleisch, Fleischerzeugnisse und Milcherzeugnisse haben in der Vergangenheit immer wieder zu Ausbrüchen von Tierseuchen geführt. Die seit Mai 2004 für die gesamte EU einheitlich geltenden Bestimmungen wurden nunmehr überarbeitet und durch die Verordnung (EG) 206/2009 abgelöst. Diese neuen Bestimmungen gelten seit 1. Mai 2009. Hier finden Sie ein entsprechendes Informationsblatt für Reisende.
Darüberhinaus finden Sie hier Bestimmungen zur Mitnahme von Waren im Reiseverkehr zwischen den Mitgliedstaaten.
- Informationsblatt Reiseverkehr Ware (PDF 222 KB)
Beachten Sie bitte auch die Hinweise bezüglich der Geflügelpest Geflügelpestinformation des BMG für Reisende. Unter diesem Link finden sie auch einen praktischen Folder.
Auf der Website der Europäischen Kommission finden Sie darüberhinaus weiteres Informationsmaterial, auch in anderen Sprachen, wie Poster oder Filme, unter den folgenden Links:
Poster in verschiedenen Sprachen
Hier finden Sie als zusätzliche Information für den Reiseverkehr:
Website der Kommission bezüglich Einfuhren zum persönlichen Verbrauch


