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Anzeige von übertragbaren Krankheiten
Formulare für die nach § 3 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950 idgF zur Anzeige verpflichteten Personen zur Erstattung der Erst- und Schlussanzeige bei Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfällen an einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit.
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Erstanzeige (PDF 140 KB)
Formular für die Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. Zu verwenden binnen 24 Stunden, auch wenn die Anzeige bereits in anderer Weise (z.B. telefonisch oder mündlich) erfolgte.
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Schlussanzeige (PDF 112 KB)
Formular für die Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde über die Krankenhausaufnahme, Übersiedlung, Genesung oder den Tod eines von einer anzeigepflichtigen Krankheit Betroffenen.


