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Somatische Gentherapie am Menschen zu medizinischen Zwecken - Informationen für den Antragsteller

Eine somatische Gentherapie am Menschen darf gemäß § 75 GTG nur nach Vorliegen einer behördlichen Genehmigung von einem Arzt in einer Krankenanstalt durchgeführt werden.

Die Genehmigung ist vom ärztlichen Leiter der Krankenanstalt, in der die Anwendung einer somatischen Gentherapie beabsichtigt ist, gemeinsam mit dem Prüfungsleiter beim Bundesministerium für Gesundheit – Sektion II, Abteilung B/15 – zu beantragen.

Hierfür stehen als Hilfestellung von der Behörde erarbeitete Informationen für den Antragsteller zum Download zur Verfügung: