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Gebrauchsgegenstand
Der Begriff "Gebrauchsgegenstand" besteht in dieser umfassenden Form im EU-Recht nicht. Er ist aber ein fester Bestandteil des österreichischen Lebensmittelrechts. Unter Gebrauchsgegenständen versteht man:
- Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen ("Lebensmittelkontaktmaterialien")
- Spielzeug (für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)
- "Sonstige" Gebrauchsgegenstände (Artikel zur Körperhygiene, bestimmte Babyartikel, Verpackungen mit direktem Kontakt mit Kosmetika)
Als rechtliche Grundlage für die oben genannten Teilbereiche dient das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006.


