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.Mitigation Stufe 2 - seit 11. November 2009
Um die Ausbreitung der Influenza bestmöglich beobachten zu können, setzt Österreich hinkünftig auf das sog. "Sentinellasystem", das auch bei der saionalen Grippe angewandt wird. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass sowohl das sporadische Auftreten von Grippeviren als auch der Beginn und das Ende von saisonalen Grippewellen mit dem Sentinellasystem sehr gut erfasst werden. Für das System ausgewählte Arztpraxen melden die Zahl der Grippeerkrankungen an die Referenzzentrale. Auf Basis dieser "Sentinellazahlen" und der Krankenstandstage der Sozialversicherungsträger erfolgt dann die Hochrechnung über die Zahl der Erkrankungsfälle.
Damit einhergehend gilt seit Mittwoch, 11. November 2009, die Umstellung auf die sog. "Mitigation Stufe 2". In einem umfangreichen Schreiben an die Landessanitätsdirektionen, Krankenanstalten, Sozialversicherungsträger und niedergelassenen ÄrztInnen informiert das Bundesministerium für Gesundheit über diese Umstellung.
Wichtige Änderungen in der Mitigation Stufe 2
- Die spezifische PCR-Diagnostik (Rachenabstrich) wird eingeschränkt und soll grundsätzlich - analog zu der saisonalen Grippe - nur mehr im Rahmen des DINÖ-Sentinellasystems erfolgen. Die daran teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte wurden bereits benannt. Ausnahme: zur Abklärung einer spezifischen Situation in bestimmten Einrichtungen und bei hospitalisierten Fällen.
- Es sind nur noch laborbestätigte hospitalisierte Erkrankungsfälle und Todesfälle meldepflichtig.
- Die Falldefinition wurde geändert: wegen der weltweiten Ausbreitung von Influenza A(H1N1) ist es nicht mehr zielführend, den Aufenthalt in bestimmten Ländern als epidemiologisches Kriterium zu verwenden. - Verdachtsfälle werden als Erkrankungsfälle gewertet.
- Die Primärversorgung erfolgt im Regelfall durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
- Die Therapie mit Neuraminidasehemmern ist wie bei der saisonalen Grippe möglich.
- Das Meldeformular "Meldung Verdacht/Erkrankung Influenza A(H1N1)" entfällt.
Diese Umstellung berücksichtigte - wie schon bisher - die Erkenntnisse von WHO, CDC, EMEA und ECDC sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und des Wissenschaftlichen Pandemie-Beirates im Bundesministerium für Gesundheit.
Rundschreiben: Influenza A(H1N1) – Mitigation Stufe 2 (PDF 93 KB)
Information des BMG an die Landessanitätsdirektionen, österreichische Krankenanstalten, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie die Krankenversicherungsträger.
Information des BMG an die Landessanitätsdirektionen, österreichische Krankenanstalten, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie die Krankenversicherungsträger.
Letzte Aktualisierung am: 17.02.2010

